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Estrich: 
Estrich ist ein auf einem tragenden Untergrund oder auf einer
zwischenliegenden Trenn- oder Dämmschicht hergestelltes Bauteil, das unmittelbar
als Boden, oder mit einem Belag, gegebenenfalls frisch in frisch nutzfähig ist.
Anmerkung: Der Begriff "Estrich" wird im Sprachgebrauch auch als
Bezeichnung für den aus den Ausgangsstoffen gemischten Baustoff in frischem oder
erhärtetem Zustand verwendet.
Verbundestrich Der Verbundestrich ist ein mit
dem tragenden Untergrund verbundener Estrich. Anwendungsbereich:
Diese Norm gilt zusammen mit DIN
18560 Teil 1 für Estriche, die im Verbund mit dem tragenden Untergrund
hergestellt werden. Sie haben den Zweck, die Oberfläche eines tragenden
Untergrundes nutzfähig zu gestalten. Sie können unmittelbar (ohne Belag) genutzt
oder mit einem Belag versehen werden. Für Verbundestriche, die hohen
Beanspruchungen unterliegen, ist zusätzlich DIN 18560 Teil 7 zu beachten.
Bezeichnung:
Verbundestriche sind mit der Benennung "Estrich", der DIN-Hauptnummer, dem
Kurzzeichen für Estrichart und Festigkeits- bzw. Härteklasse nach DIN 18560 Teil
1 und darüber hinaus mit dem Buchstaben “V" (für Verbund) sowie mit der
Nenndicke der Estrichschicht in mm zu bezeichnen.
Beispiel:
Zementestrich der Festigkeitsklasse 30 (ZE 30), als Verbundestrich (V), nüt 25
mm Nenndicke:
Estrich DIN 18560 - ZE 30 - V 25
Anforderung:
Verbundestriche müssen den allgemeinen Anforderungen nach DIN 18560 Teil 1
entsprechen. Anforderungen an den Schleitverschleiß können nur an unmittelbar
genutzte Verbundestriche gestellt werden. Mehr zu diesem Thema in der
Kategorie "Estricharten". |
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